Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln professionelle Beratungsleistungen der AR Commerce Guru LTD, einer nach dem Recht der Republik Zypern gegründeten Gesellschaft, die auf andreas-rieger.eu durch die unabhängige Beratungspraxis von Andreas Rieger auftritt („wir“, „uns“ oder der „Berater“).
AR Commerce Guru LTD
Nikolaou I. Nikolaidi Ave. 10
Pittakeio Court, Office 305
8010 Paphos
CYPRUS
- Registrierungsnummer
- HE 423388
- Geschäftsführer
- Andreas Rieger
- hello@andreas-rieger.eu
1. Geltungsbereich und Geschäftskunden
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, Unternehmer, Organisationen, Organmitglieder, Investoren und beruflich handelnde Personen, die den Vertrag im Rahmen ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit abschließen.
Leistungen an Verbraucher, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln, werden auf Grundlage dieser AGB nicht erbracht.
Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde („Kunde“), dass er in geschäftlicher oder beruflicher Eigenschaft handelt und dass die beauftragende Person berechtigt ist, ihn zu vertreten.
Diese AGB gelten insbesondere für Executive Advisory, unabhängige Technologie-Reviews, Technology Due Diligence, Plattform- und Technologieauswahl, Decision Architecture, AI-Strategie und AI-Adoption-Reviews, Digital-Transformation-Beratung, Board- und Investor-Briefings, Interim- oder Fractional-Mandate, Research und Analysen sowie weitere ausdrücklich vereinbarte professionelle Beratungsleistungen.
2. Vertragsschluss und Rangfolge der Vertragsdokumente
Ein Vertrag kann insbesondere zustande kommen durch:
- Annahme eines schriftlichen Angebots, Statement of Work oder Engagement Letters
- schriftliche Bestätigung eines individuellen Mandats
- Annahme eines vereinbarten Retainers
- eine andere schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien
Leistungsumfang, Arbeitsergebnisse, Zeitplan und Vergütung ergeben sich aus dem jeweils maßgeblichen Angebot, Statement of Work, Engagement Letter oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuell vereinbartes Angebot, Statement of Work oder Engagement Letter
- eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist
- diese AGB
- allgemeine Beschreibungen oder Informationen auf der Website
Individuelle schriftliche Vereinbarungen können einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich abändern.
3. Leistungen, Unabhängigkeit und Arbeitsergebnisse
Wir erbringen unabhängige professionelle Beratungs-, Analyse- und gegebenenfalls Implementierungsunterstützungsleistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt und auf Grundlage unseres professionellen Urteils.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags.
Arbeitsergebnisse können insbesondere Berichte, Bewertungen, Empfehlungen, Entscheidungsmodelle, Roadmaps, Research, Workshops, Board-Briefings, Spezifikationen, Prototypen oder andere vereinbarte Ergebnisse umfassen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben unsere Leistungen beratenden Charakter. Empfehlungen verlagern weder die unternehmerische Verantwortung noch die Entscheidungsbefugnis des Kunden auf den Berater.
Implementierungsleistungen, Softwareentwicklung, operative Führung oder Verantwortung für Drittsysteme sind nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich Teil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.
Soweit nicht ausdrücklich offengelegt und vereinbart, handeln wir nicht als Wiederverkäufer, Handelsvertreter oder Vermittler von Technologieanbietern und erhalten keine vom Ergebnis einer Technologie- oder Plattformentscheidung abhängige Vergütung.
4. Mitwirkungspflichten und Abhängigkeiten
Qualität und Zeitplan unserer Arbeit hängen von rechtzeitigen und zutreffenden Informationen des Kunden ab.
Der Kunde stellt alle für den Auftrag vernünftigerweise erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Systemzugriffe, Ansprechpartner, Entscheidungen und sonstigen Mitwirkungsleistungen bereit.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass bereitgestellte Informationen zutreffend sind und dass er über die notwendigen Rechte und Rechtsgrundlagen verfügt, um Daten, Dokumente und sonstige Materialien zur Verfügung zu stellen.
Soweit keine unabhängige Verifikation vereinbart wurde, dürfen wir uns grundsätzlich auf die Angaben des Kunden verlassen.
Verzögern sich erforderliche Informationen, Zugänge, Entscheidungen oder Rückmeldungen oder werden diese unvollständig bereitgestellt, verlängern sich vereinbarte Termine und Projektzeitpläne entsprechend.
Für Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden haften wir nicht.
Wesentliche Änderungen von Annahmen, Anforderungen oder Informationsgrundlagen können eine Anpassung von Umfang, Zeitplan oder Vergütung erforderlich machen.
5. Liefertermine und Projektzeitplan
In Angeboten oder Engagement-Dokumenten genannte Zeitpläne beruhen auf den zum Zeitpunkt der Vereinbarung bekannten Voraussetzungen und Abhängigkeiten.
Bei im Voraus bezahlten oder klar abgegrenzten Festpreisleistungen sowie bei allen Mandaten, für die eine Vorauszahlung, Mobilisierungsanzahlung, erste Meilensteinzahlung oder erste Retainer-Zahlung erforderlich ist, beginnt eine vereinbarte Bearbeitungs- oder Leistungsfrist erst, nachdem:
- eine nach Abschnitt 6 erforderliche Zahlung eingegangen ist
- alle vernünftigerweise erforderlichen Informationen und Unterlagen vorliegen
- notwendige Zugänge eingerichtet wurden
- ein gegebenenfalls erforderliches Erstgespräch oder Briefing stattgefunden hat
Wird eine Leistung innerhalb einer bestimmten Anzahl von Werktagen zugesagt, beginnt diese Frist am ersten Werktag nach vollständiger Erfüllung aller maßgeblichen Voraussetzungen.
Soweit Termine nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, stellen sie realistische Planungswerte und keine absoluten Fixtermine dar.
6. Vergütung, Steuern und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweils maßgeblichen Angebot, Statement of Work, Engagement Letter oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben.
Standard-Zahlungsstruktur
Soweit im maßgeblichen Angebot, Statement of Work oder Engagement Letter kein abweichender Zahlungsplan ausdrücklich vereinbart wurde, gelten die folgenden Standardregelungen.
Standardisierte und kurzfristige Festpreisleistungen. Audits, Workshops, Assessments und andere klar abgegrenzte Kurzleistungen können entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder des Angebots vollständig vor Beginn der Leistungserbringung zu bezahlen sein.
Erstes Festpreisprojekt mit einem neuen Kunden. Bei der ersten individuell vereinbarten Festpreisbeauftragung eines neuen Kunden sind 50 % der vereinbarten Projektvergütung mit Annahme des Auftrags und vor Beginn der Arbeiten fällig. Die verbleibenden 50 % werden mit Lieferung des vereinbarten finalen Arbeitsergebnisses fällig.
Mehrphasige Festpreisprojekte. Ist ein Auftrag in mehrere wesentliche Phasen oder Meilensteine gegliedert, kann das jeweilige Angebot eine Meilensteinabrechnung vorsehen. Soweit dort keine andere Struktur ausdrücklich vereinbart wurde, gilt als Standard:
- 30 % mit Beauftragung und vor Projektbeginn
- 40 % mit Lieferung des vereinbarten Zwischenmeilensteins
- 30 % mit Lieferung des finalen Arbeitsergebnisses
Retainer-Mandate. Retainer werden im Voraus abgerechnet. Die erste Retainer-Periode ist vor Beginn der Leistungserbringung fällig. Jede weitere Retainer-Periode ist vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums zu bezahlen.
Time-and-Materials-, Interim- und Fractional-Mandate. Diese Leistungen werden grundsätzlich monatlich auf Grundlage der vereinbarten Sätze und der tatsächlichen beziehungsweise vereinbarten Auslastung abgerechnet.
Bei der ersten entsprechenden Beauftragung eines neuen Kunden ist vor Beginn der Leistungserbringung eine Mobilisierungsanzahlung in Höhe von 25 % der für den ersten Monat erwarteten Vergütung fällig.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Mobilisierungsanzahlung mit der Schlussrechnung des Mandats verrechnet.
Bei späteren Time-and-Materials-, Interim- oder Fractional-Mandaten mit einem bereits etablierten Kunden erfolgt die Abrechnung grundsätzlich monatlich, sofern im jeweiligen Engagement-Dokument nichts anderes vereinbart wurde.
Fälligkeit von Meilensteinzahlungen
Eine an ein Arbeitsergebnis oder einen Meilenstein geknüpfte Zahlung wird mit Lieferung des betreffenden Arbeitsergebnisses beziehungsweise Erreichen des definierten Meilensteins fällig.
Die Fälligkeit ist nicht von einer internen Freigabe, Abnahme, Prüfung oder Rückmeldung des Kunden abhängig, soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein formales Abnahmeverfahren vereinbart wurde.
Verzögerungen bei Prüfung, Feedback, interner Freigabe oder Verfügbarkeit von Stakeholdern auf Kundenseite verschieben einen bereits erreichten Zahlungsmeilenstein nicht.
Projektbeginn und Reservierung von Kapazität
Mit der Leistungserbringung wird erst begonnen und Projektkapazität gilt erst dann als verbindlich reserviert, wenn eine gegebenenfalls vereinbarte:
- Vorauszahlung
- Mobilisierungsanzahlung
- erste Meilensteinzahlung
- erste Retainer-Zahlung
eingegangen ist.
Rechnungen
Soweit im jeweiligen Angebot oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist ausdrücklich vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen fällig.
Bei zeitbasierter Abrechnung werden die maßgeblichen Stunden- oder Tagessätze vor Durchführung der entsprechenden Leistungen vereinbart.
Angemessene Reise-, Fremd- und sonstige externe Kosten werden nur zusätzlich berechnet, wenn sie vorab vereinbart wurden oder ausdrücklich im Angebot vorgesehen sind.
Bei Zahlungsverzug können wir im gesetzlich zulässigen Umfang gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Kosten der Forderungsbeitreibung geltend machen.
Solange unbestrittene fällige Rechnungen nicht beglichen sind, können wir die weitere Leistungserbringung aussetzen.
7. Änderungen und Zusatzleistungen
Der Kunde kann Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs anfragen.
Wir weisen vor Durchführung darauf hin, wenn eine Änderung wesentliche Auswirkungen auf Vergütung, Zeitplan, Ressourcen oder Arbeitsergebnisse hat.
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nur durchgeführt, wenn die wirtschaftlichen Bedingungen vereinbart wurden oder der Kunde Zusatzleistungen auf Grundlage eines bereits vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes freigegeben hat.
Kleinere Klarstellungen ohne wesentliche Veränderung des Leistungsumfangs können ohne formalen Change Request umgesetzt werden.
8. Stornierung, Inaktivität, Aussetzung und Beendigung
Besondere Kündigungs- oder Beendigungsregelungen im jeweiligen Engagement-Dokument haben Vorrang.
Wurde für ein laufendes Advisory- oder Retainer-Mandat keine besondere Frist vereinbart, kann dieses von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden.
Eine im Voraus bezahlte Festpreisleistung kann storniert werden, solange mit der Leistungserbringung noch nicht begonnen wurde. Eine Rückzahlung kann um nicht mehr stornierbare Fremd- oder sonstige speziell für das Mandat bereits entstandene externe Kosten reduziert werden.
Sobald die Arbeit an einer im Voraus bezahlten Festpreisleistung begonnen hat, ist die hierfür vereinbarte Vergütung nicht erstattungsfähig.
Ist nur ein Teil der Vergütung im Voraus zu zahlen, etwa nach der Standard-Zahlungsstruktur in Abschnitt 6, gilt dies für bereits fällige und gezahlte Beträge sowie für die Vergütung bereits begonnener oder erreichter Leistungsphasen und Meilensteine.
Als Beginn der Leistung gelten insbesondere substanzielle Vorbereitung, Prüfung von Kundenunterlagen, Research, Analyse, Workshop-Vorbereitung oder sonstige konkret für den Auftrag begonnene Tätigkeiten.
Bleiben erforderliche Informationen, Unterlagen, Zugänge, Entscheidungen oder andere Mitwirkungshandlungen aus, können wir das Mandat nach 30 Kalendertagen seit einer schriftlichen Anforderung pausieren.
Liegen die erforderlichen Mitwirkungsleistungen auch 60 Kalendertage nach dieser Anforderung nicht vor, können wir den betroffenen Auftrag schriftlich schließen und beenden.
Hat die Arbeit bereits begonnen, bleiben vorausbezahlte Vergütungen auch in diesem Fall nicht erstattungsfähig.
Eine spätere Wiederaufnahme steht unter dem Vorbehalt unserer Verfügbarkeit, einer neuen Terminplanung und, soweit aufgrund des Zeitablaufs oder veränderter Rahmenbedingungen erforderlich, einer neuen Vereinbarung zu Umfang oder Vergütung.
Jede Partei kann einen Auftrag mit sofortiger Wirkung beenden, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und diese trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.
Wir können ein Mandat außerdem aussetzen oder beenden, wenn fällige Zahlungen in erheblichem Umfang ausstehen.
Bereits entstandene Vergütungsansprüche und Regelungen zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum, Zahlung und Haftung bleiben von einer Beendigung unberührt.
9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Jede Partei behält die Rechte an geistigem Eigentum, das sie unabhängig vom jeweiligen Mandat besitzt, entwickelt oder erworben hat.
Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen eigenen Daten, Marken, Dokumenten, Materialien und Inhalten.
Wir behalten sämtliche Rechte an unseren bereits bestehenden oder unabhängig entwickelten:
- Methoden
- Frameworks
- Entscheidungsmodellen
- Templates
- Research-Methoden
- Bewertungsmodellen
- Prompts und AI-Workflow-Strukturen
- Methodologien
- Tools
- Softwarebestandteilen
- Know-how
- Prozessen
- generischen Konzepten und wiederverwendbaren Materialien
zusammen die Background Materials.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein zeitlich unbeschränktes, weltweites, nicht ausschließliches und vergütungsfreies Recht, kundenspezifische Arbeitsergebnisse sowie darin enthaltene Background Materials für eigene interne geschäftliche Zwecke zu nutzen.
Der Kunde darf Arbeitsergebnisse außerdem an professionelle Berater, Investoren, Finanzierungspartner, Wirtschaftsprüfer und Dienstleister weitergeben, soweit dies für seine geschäftlichen Zwecke erforderlich ist und angemessene Vertraulichkeit besteht.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen Arbeitsergebnisse nicht als eigenständige kommerzielle Produkte weiterverkauft oder lizenziert und nicht im Wesentlichen vollständig als eigene kommerzielle Methodologie veröffentlicht werden.
Rechte an Software, Quellcode oder anderen Implementierungsbestandteilen können ergänzend im jeweiligen Statement of Work geregelt werden.
Allgemeine Fähigkeiten, Erfahrungen, Ideen, Techniken und Know-how dürfen wir weiterhin nutzen, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
Name, Logo oder konkrete Zusammenarbeit mit dem Kunden verwenden wir nicht ohne vorherige Zustimmung öffentlich oder als Case Study.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, strategischen und organisatorischen Informationen der anderen Partei vertraulich, soweit diese als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind.
Nicht darunter fallen Informationen, die nachweislich:
- bereits rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren
- ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich werden
- rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten werden
- unabhängig ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden
Vertrauliche Informationen dürfen Mitarbeitern, professionellen Beratern, Auftragnehmern und Dienstleistern offengelegt werden, soweit sie diese für den Auftrag benötigen und angemessenen Vertraulichkeitspflichten unterliegen.
Eine Offenlegung ist außerdem zulässig, soweit sie gesetzlich oder behördlich erforderlich ist. Soweit rechtlich zulässig, wird die andere Partei informiert.
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten fünf Jahre nach Beendigung des betreffenden Mandats fort.
Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange sie ihren vertraulichen Charakter nach anwendbarem Recht behalten.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien halten die anwendbaren Datenschutzvorschriften ein, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung, soweit diese Anwendung findet.
Bei üblicher Geschäftsverwaltung, Kommunikation und Vertragsabwicklung handelt jede Partei grundsätzlich als eigenständig Verantwortlicher.
Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter verarbeiten, schließen die Parteien eine geeignete Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Diese Vereinbarung hat für Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten Vorrang vor diesen AGB.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten, hochsensible persönliche Informationen oder für den Auftrag nicht erforderliche personenbezogene Daten sollen nur bereitgestellt werden, wenn deren Verarbeitung ausdrücklich vereinbart wurde und geeignete Schutzmaßnahmen bestehen.
Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass für personenbezogene Daten, Dokumente oder Datensätze, deren Verarbeitung er uns überträgt, eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.
12. Künstliche Intelligenz und Technologien Dritter
Im Rahmen unserer Arbeit können, soweit für das jeweilige Mandat sinnvoll, AI-Systeme, Large Language Models, SaaS-Plattformen, APIs, Datenanalysedienste und andere Technologien Dritter eingesetzt werden.
Werden vertrauliche Kundeninformationen über externe AI- oder Softwaredienste verarbeitet, setzen wir angemessene wirtschaftlich und technisch vertretbare Schutzmaßnahmen ein.
Wir übermitteln vertrauliche Kundeninformationen nicht wissentlich ohne vorherige Zustimmung an öffentliche Consumer-AI-Dienste, damit diese zum Training öffentlich verfügbarer Modelle verwendet werden.
Drittsysteme werden von den jeweiligen Anbietern betrieben. Funktionsumfang, Verfügbarkeit, Bedingungen, Modelle, Preise und technisches Verhalten können sich unabhängig von uns ändern.
AI-generierte oder AI-unterstützte Ergebnisse können Fehler, Auslassungen, Widersprüche oder unerwartete Resultate enthalten. Für wesentliche Ergebnisse unserer Beratungsarbeit wenden wir deshalb professionelles Urteil und eine angemessene Prüfung an.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt der Kunde für die endgültige Entscheidung verantwortlich, AI-Systeme, Automatisierungen, Empfehlungen oder andere Technologien einzusetzen oder sich auf deren Ergebnisse zu verlassen.
Strategische oder operative Einschätzungen zu regulatorischen oder rechtlichen Fragen ersetzen keine Beratung durch qualifizierte Rechtsberater.
13. Prognosen, Business Cases und keine Erfolgsgarantie
Unsere Arbeit kann Prognosen, ROI-Berechnungen, Business Cases, Kostenschätzungen, Produktivitätsannahmen, Reifegradbewertungen und Einschätzungen möglicher wirtschaftlicher Effekte enthalten.
Diese beruhen auf Annahmen, Kundeninformationen, verfügbarer Evidenz und den zum Zeitpunkt der Erstellung bestehenden Rahmenbedingungen.
Sie sind professionelle Einschätzungen und Entscheidungsgrundlagen, keine Garantie zukünftiger finanzieller oder operativer Ergebnisse.
Wir garantieren insbesondere keine bestimmten Umsätze, Einsparungen, Produktivitätssteigerungen, Implementierungs- oder Transaktionserfolge, Marktergebnisse, regulatorische Genehmigungen oder andere wirtschaftliche Resultate.
Der Kunde bleibt für unternehmerische Entscheidungen, Investitionen, Implementierungsentscheidungen und die operative Nutzung unserer Empfehlungen verantwortlich.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, stellen unsere Leistungen keine Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs-, Anlage- oder andere regulierte Fachberatung dar.
14. Auftragnehmer und externe Spezialisten
Wir können geeignete Mitarbeiter, selbstständige Auftragnehmer oder spezialisierte Partner zur Unterstützung einsetzen.
Für Leistungen, die diese in unserem Auftrag erbringen, bleiben wir im Rahmen des vereinbarten Mandats verantwortlich und verpflichten sie zu angemessenen Vertraulichkeits- und Datenschutzstandards.
Wesentliche, speziell für den Kunden eingekaufte Fremdleistungen werden soweit erforderlich gesondert ausgewiesen.
15. Haftung
Diese AGB schließen keine Haftung aus und beschränken keine Haftung, soweit dies nach anwendbarem Recht unzulässig wäre.
Unter diesem Vorbehalt ist unsere gesamte Haftung aus oder im Zusammenhang mit einem Mandat unabhängig vom Rechtsgrund auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde für das betreffende Mandat innerhalb der zwölf Monate vor dem haftungsauslösenden Ereignis gezahlt hat oder zu zahlen verpflichtet war.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine Partei für mittelbare Schäden oder Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, Geschäftschancen, erwartete Einsparungen oder Goodwill.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei Betrug, vorsätzlichem Fehlverhalten oder soweit eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden darf.
Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen zur Begrenzung eines aus einer behaupteten Vertragsverletzung entstehenden Schadens.
16. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle.
Hierzu können insbesondere erhebliche Infrastruktur- oder Telekommunikationsausfälle, nicht durch Fahrlässigkeit verursachte Cybervorfälle, staatliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Arbeitskämpfe, schwere Erkrankungen oder großflächige Ausfälle wesentlicher Drittplattformen gehören.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei innerhalb angemessener Zeit und bemüht sich, Auswirkungen soweit vernünftigerweise möglich zu begrenzen.
Verhindert ein Ereignis höherer Gewalt die Leistungserbringung über einen längeren Zeitraum wesentlich, kann jede Partei den betroffenen Auftrag schriftlich beenden.
17. Selbstständige Leistungserbringung
Der Berater handelt als selbstständiger und unabhängiger Auftragnehmer.
Durch ein Mandat entstehen weder Arbeitsverhältnis, Gesellschaft, Joint Venture, Treuhandverhältnis noch eine Vertretungsmacht, durch die eine Partei die andere ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung rechtlich binden könnte.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und sämtliche von ihnen erfassten Mandate unterliegen dem Recht der Republik Zypern, soweit eine entsprechende Rechtswahl wirksam getroffen werden kann.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem jeweiligen Mandat sind vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen ausschließlich die für den Sitz der AR Commerce Guru LTD territorial zuständigen Gerichte der Republik Zypern zuständig.
Vor Einleitung gerichtlicher Verfahren sollen die Parteien nach Treu und Glauben versuchen, eine wirtschaftlich sinnvolle einvernehmliche Lösung zu erreichen.
19. Allgemeine Bestimmungen
Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweils anwendbaren Angebot, Statement of Work, Engagement Letter und ausdrücklich einbezogenen weiteren Vereinbarungen die vertragliche Grundlage des betreffenden Mandats.
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Soweit rechtlich möglich, soll die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Die Nichtausübung eines vertraglichen Rechts stellt keinen Verzicht dar.
Keine Partei darf ein Mandat ohne vorherige schriftliche Zustimmung in einer Weise übertragen, die die andere Partei wesentlich benachteiligt.
Eine Übertragung im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, Fusion oder Veräußerung im Wesentlichen aller relevanten Geschäftsvermögenswerte ist zulässig, sofern der Rechtsnachfolger die entsprechenden Verpflichtungen übernimmt.
Elektronische Kommunikation, elektronische Annahmeerklärungen und elektronische Signaturen können für Vertragsschluss und Mitteilungen eingesetzt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
20. Sprache
Diese AGB stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.
Beide Fassungen sollen dieselbe vertragliche Regelung wiedergeben.
Bei Widersprüchen oder Auslegungsunterschieden ist die englische Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.
AR Commerce Guru LTD
Independent Executive Advisory Practice of Andreas Rieger
Nikolaou I. Nikolaidi Ave. 10
Pittakeio Court, Office 305
8010 Paphos
CYPRUS
Registrierungsnummer HE 423388
Geschäftsführer Andreas Rieger